
Da es für Übersetzer keine Gebührenordnung gibt wie beispielsweise bei Anwälten, variieren Preise und die Art abzurechnen nach: pro Seite, pro Stunde, pro Zeile oder pro Wort.
Der Bund Deutscher Übersetzer schlägt aufgrund § 11 des Justizvergütungs- und Ent-schädigungsgesetzes (JVEG) eine Berechnung pro Normzeile im Zieltext (der Text in den übersetzt worden ist) vor, wobei die Zeile aus 55 Anschlägen inklusive Leerstellen besteht. Deshalb werden bei Wayne van Dalsum Übersetzungen nach "Normzeilen" abgerechnet.
Da der Zeilenpreis je nach Zeitaufwand, Schwierigkeitsgrad, Termin, usw. sehr unterschiedlich sein kann, ist es schwierig, hier einen allgemeinen Preis für Übersetzungen anzugeben.

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